Leistungen zum Grundentgelt
Das Grundentgelt beinhaltet folgende Leistungen:
1. Basisleistungen des Wohnens:
- Benützung der Räumlichkeiten zu Wohnzwecken
- Die regelmäßige Reinigung der Wohnung/des Zimmers (zumindest einmal wöchentlich)
- Instandhaltungsarbeiten in der Wohnung/im Zimmer, die auf eine normale Abnützung zurückzuführen sind.
Bereitstellung und Reinigung der Bettwäsche/der Handtücher und Waschlappen (zumindest einmal wöchentlich)
2. Verpflegung:
Es werden folgende Mahlzeiten im Rahmen der Normalverpflegung angeboten:
- Frühstück
- Mittagessen
- Abendessen
- Jause (Tee oder Kaffee)
- Schon- oder Diätkost bei Bedarf
3. Pflege und Grundbetreuung:
- Bereitschaftsdienst (Notruf rund um die Uhr)
- Anwesenheit qualifizierter Pflegepersonen im Heim
- Vermittlung ärztlicher Betreuung auf Krankenscheinbasis
- Vermittlung ärztlich verordneter Therapien (z.B. Physiotherapie)
- Besorgung von Medikamenten
- Angebote der Seniorenbetreuung
- Vermittlung von Fußpflege/Frisör
- fallweise Organisation geselliger Veranstaltungen
- Information und Unterstützung zur Erlangung von Sozialhilfe und Pflegegeld
- Vermittlung seelsorgerischer Betreuung
- Verteilung der Post
- Entgegennahme von eingeschriebenen und Rückscheinsendungen sowie Geldleistungen in der Rezeption
- Dokumentation von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
- Sterbebegleitung
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