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Finanzierung

Neben den Plätzen auf Selbstzahlerbasis stehen bei uns auch Vertragsbetten des Landes Niederösterreich zur Verfügung. Das bedeutet, dass die Vergabe dieser Plätze mittels Bescheid durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft erfolgt. Im Zuge des Heimaufnahmeantrages kann auch ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Der Heimaufnahmeantrag liegt unter anderem in allen Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden auf. Außerdem finden Sie den Antrag und seine Beilagen auf unserer Homepage unter „Formulare“. Wir unterstützen Sie gerne!

Grundsätzlich gelten folgende Kriterien für eine Kostenübernahme durch das Land Niederösterreich:

  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich,
  • Pflegegeld der Pflegestufe 4,
  • geringes eigenes Einkommen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch für Personen mit niedrigerer Pflegestufe die Kosten vom Land Niederösterreich übernommen werden.

Grundsätzlich muss jede/r Bewohner/in sein/ ihr eigenes Einkommen (Pension, Pflegegeld) zur Bezahlung der Heimkosten einsetzen. Die darüber hinaus gehenden Kosten werden aus der Sozialhilfe abgedeckt. In der Praxis bedeutet das, dass dem/ der Bewohner/in ein so genanntes „Taschengeld“ (20% der Pension und die Sonderzahlungen sowie derzeit € 44,29 pro Monat) zur eigenen Verfügung bleibt.

Seit dem 1.1.2018 gibt es den sog. Pflegeregress nicht mehr. Das heißt, dass das private Vermögen nicht zur Deckung der Heimkosten herangezogen wird.

Nicht durch den Heimtarif gedeckt sind u.a.

  • Rezeptgebühren, Selbstbehalte zB von Therapien,
  • Friseur, Fußpflege,
  • spezielle chemische Reinigung sowie Instandsetzung der persönlichen Kleidung.

Diese Kosten sind durch den/ die Bewohner/in selbst zu tragen.

Für Kurzzeitpflege gewährt das Land Niederösterreich abhängig vom eigenen Einkommen eine Förderung für bis zu 6 Wochen im Jahr. Voraussetzung dafür ist der Hauptwohnsitz in Niederösterreich und Pflegegeld einer Pflegestufe. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Für Tagespflege ist - ebenfalls abhängig vom Einkommen - für Pflegegeldbezieher mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich eine Förderung durch das Land Niederösterreich möglich. Wir unterstützen Sie dabei gerne!

Bewohner/innen und Gästen aus Wien empfehlen wir, Fördermöglichkeiten durch den Fonds Soziales Wien vorab abzuklären.

Österreichweit gibt es eine Fördermöglichkeit für pflegende Angehörige für den Fall, dass sie selbst verhindert sind und die pflegebedürftige Person zB Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt. Auch zu diesem Angebot informieren wir Sie gerne.