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Innerbetriebliche Fortbildung

Das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) gilt in Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Tageszentren und Krankenanstalten.

Das HeimAufG regelt genau, unter welchen Voraussetzungen bei BewohnerInnen Freiheitsbeschränkungen vorgenommen werden dürfen. Es hat zwei zentrale Ziele. Einerseits sollen Menschen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen oder Krankenhäusern bei Eingriffen in ihre Freiheitsrechte geschützt werden. Andererseits formuliert das HeimAufG klare gesetzliche Vorgaben für das Einrichtungspersonal, die bei der Anwendung freiheitsbeschränkender Maßnahmen als Handlungsrahmen einzuhalten sind. (Quelle: http://www.vertretungsnetz.at/bewohnervertretung/heimaufenthaltsgesetz/)

www.noelv.at/bewohnervertretung

 

 

 

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